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Christoph Merian Stiftung
Impressum
© 2010 Kinderbüro Basel

Kinderrechte sind Menschenrechte
Für Kinder gelten, wie für die Erwachsenen die Menschenrechte. Die Rechte der Kinder sind aber besonders zu schützen. Deshalb sind sie in der UNO-Kinderrechtskonvention von 1989 festgeschrieben. Für die Schweiz gilt die UNO-Kinderrechtskonvention seit 1997. Dieses internationale Übereinkommen richtet sich nach den drei Grundprinzipien: Recht auf Schutz, Recht auf Förderung und Recht auf Beteiligung. Für das Kinderbüro Basel ist die Konvention die Grundlage für seine Arbeit. Es vertritt die Interessen und Rechte der Kinder in der Öffentlichkeit und beteilligt Kinder direkt in Projekten an der Gestaltung ihrer Lebenswelt.
4051 Basel
Tel.: 061 263 33 55
Wer ist ein Kind?
Kinder sind alle Menschen, die nach dem Gesetz ihres Heimatlandes noch nicht erwachsen sind. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, dann schützen auch Dich die Rechte des Kindes.